AGB Hausordnung
1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Die Hausordnung ist im Studio ausgehängt. Bei Verstoß gegen AGB oder Hausordnung ist TwentyFourSevenFit fristlosen Kündigung des Vertrags und/oder der Erteilung eines Hausverbots berechtigt.
2. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (TwentyFourSevenFit , Merseburger Straße 49, 06217 Merseburg/OT Beuna oder kuendigung@TwentyFourSevenFit.de . Wenn der Vertrag nicht spätestens 15 Tage vor Vertragsende gekündigt wird, verlängert er sich um einen weiteren Monat.
3. Bei Sportunfähigkeit oder Umzug über 30 km Entfernung ist das Mitglied zur Kündigung des Vertrages gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung zum Vertragsmonatsende berechtigt.
4. Eine Rückerstattung im Voraus gezahlter Beiträge ist nicht möglich.
5. Eine Ruhezeitvereinbarung ist aus wichtigem Grund mit Nachweis (ärztliches Attest, Montage etc.) für max. 3 Monate möglich. Die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich um die jeweils gewählte Ruhezeit.
6. Das Mitglied muss jede Änderung von vertragsrelevanten Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Bankverbindung) TwentyFourSevenFit unverzüglich mitteilen.
7. Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
8. Bei 2-maligem Zahlungsverzug ist TwentyFourSevenFit berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu
kündigen. In diesem Fall werden die gesamten Forderungen an Dritte übergeben. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und die anfallenden Bankgebühren erhoben.
9. Bei Zahlungsverzug ist TwentyFourSevenFit berechtigt, den Zutritt zwischenzeitlich bis zum Begleichen der offenen Forderung zu sperren. Die Sperre wird umgehend bei Bezahlung der offenen Forderung aufgehoben.
10. Der Zugang zum TwentyFourSevenFit ist nur mit gültiger Mitgliedskarte(RFID Chip) möglich. Die Mitgliedskarte/RFID Chip darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Für jeden Fall der schuldhaften Weitergabe an Dritte schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00. Diese Klausel schließt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch
TwentyFourSevenFit nicht aus, die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Dem Mitglied bleibt die Möglichkeit nachgelassen, nachzuweisen, dass TwentyFourSevenFit überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Jeder Verlust der Mitgliedskarte ist sofort zu melden. Die Mitgliedskarte muss nach Vertragsende zurückgegeben werden. Das Ausstellen einer Ersatzkarte/Chips bei schuldhaftem Verlust und/oder Beschädigung kostet 5,00 €.
12. Umkleideschränke dürfen ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Darüber hinaus ist TwentyFourSevenFit berechtigt, verwendete Umkleideschränke zu öffnen.
13. In TwentyFourSevenFit ist nur zu bestimmten Zeiten Personal anwesend. Die Zeiten sind online ersichtlich bzw. durch Termin vereinbar. Die restlichen Zeiten sind unbetreut und es ist kein TwentyFourSevenFit-Personal vor Ort. In diesen unbetreuten Zeiten gilt zusätzlich eine besondere persönliche Vorsichtspflicht.
14. Die Nutzung des TwentyFourSevenFit ist außerhalb der betreuten Öffnungszeiten nur Mitgliedern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr oder mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten gestattet.
15. Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidung und Wertgegenstände, übernimmt TwentyFourSevenFit keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
16. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TwentyFourSevenFit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von TwentyFourSevenFit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsgrenzen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von TwentyFourSevenFit gelten.
17. Es ist verboten, Dopingmittel (Anabolika oder andere) ins TwentyFourSevenFit mitzubringen. Ebenso ist es verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. TwentyFourSevenFit ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen verstoßen sollte.
18. TwentyFourSevenFit überwacht die Objekte teilweise mit Videokameras. Alle Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Die Überwachung dient zum Schutz der Mitglieder und Mitarbeiter von TwentyFourSevenFit.
19. TwentyFourSevenFit behält sich vor, die AGB zu ändern. Die Mitglieder werden darüber unterrichtet. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der AGB und des Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB und des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hausordnung
Durch die Hausordnung soll ein reibungsloser Trainingsbetrieb sichergestellt werden.
1. Trainingsbekleidung – Das Training ist nur mit sauberer Trainingsbekleidung und Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen muss ein Handtuch auf den Geräten verwendet werden.
2. Wertsachen – TwentyFourSevenFit übernimmt keine Haftung für ins Studio mitgebrachte Wertsachen, Schmuck, Geld und Kleidung. Lass wertvolle Dinge, die leicht abhanden kommen können, einfach zu Hause.
3. Mitgliedskarte/RFID Chip – Deine TwentyFourSevenFit -Mitgliedskarte/RFID Chip ist bei jedem Besuch mitzubringen.
4. Training – Den Weisungen der Trainer ist Folge zu leisten.
Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
Das Training soll in ruhiger ungestörter Atmosphäre ablaufen. Stöhnen und Grunzen sind nicht gestattet.
Für einen reibungslosen Trainingsbetrieb bitten wir euch, die Fitnessgeräte in den Pausen auch den anderen Trainierenden zu überlassen.
Das Trainieren ist vor allem zu Zeiten ohne TwentyFourSevenFit Betreuung, besonders vorsichtig zu handhaben.
5. Sachbeschädigung – Sachbeschädigungen im Studio werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Jede Sachbeschädigung muss umgehend angezeigt werden.
6. Umgang mit Mitglieder und Mitarbeitern – Im TwentyFourSevenFit herrscht ein freundlicher Umgang miteinander. Jeder sollte anderen mit Respekt und Hilfsbereitschaft gegenübertreten. Wir fordern, das alle vernünftig miteinander umgehen.
7. Kritik und Beschwerden – Bei Kritikpunkten, Beschwerden oder Anregungen bitten wir dich, uns darauf aufmerksam zu machen und somit zu helfen das TwentyFourSevenFit immer weiter zu verbessern. Sprich dazu einfach mit einem Mitarbeiter oder nutze das Kontakt Formular auf TwentyFourSevenFit.de.
Wer wissentlich gegen AGB oder Hausordnung verstößt, kann mit Hausverbot oder Kündigung rechnen.